Verzug bei der Vernehmlassung revidierte NTE-Verordnung

Im März 2022 stimmte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einer ergebnisoffenen Überprüfung der Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels in Pflege (NTE-Pflege) zu. Der revidierte Verordnungstext soll vom 1. September bis am 20. Oktober 2023 einer Vernehmlassung unterzogen werden.

Die bestehende Verordnung ist bereits seit 10 Jahren mangelhaft. Wird die revidierte Verordnung wie vorgesehen und dem SBK zugesichert, vernehmlasst und ausgewertet, kann sie am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der SBK besteht auf dieser Planung und bat das SBFI diese Arbeit zu priorisieren.

Viele Pflegefachpersonen warten seit langem auf den Titel, da er ihnen Zugang zu einem Masterstudium in Pflege, zu einem Studium an der Fachhochschule oder der Universität ermöglicht.

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