Beitrittsbedingungen

Um vom SBK als Mitglied aufgenommen zu werden, hat die interessierte Person ein Beitrittsgesuch auszufüllen. Dieses kann elektronisch oder per Post eingereicht werden. Mit dem Beitrittsgesuch ist zudem ein Nachweis der Ausbildung einzureichen. Die zuständigen SBK-Gliedverbände prüfen die Beitrittsgesuche und entscheiden über die Aufnahme in den SBK.

Als ordentliche Mitglieder werden natürliche Personen aufgenommen, welche 

  • über ein vom Bund anerkanntes Diplom auf Tertiärstufe in Gesundheits- und Krankenpflege verfügen,
  • im Besitz eines altrechtlichen Diploms in Krankenpflege oder eines FA SRK sind,
  • eine vom Bund anerkannte Diplomausbildung auf Tertiärstufe in Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren.

Einzelne Glieverbände nehmen zudem natürliche Personen auf, welche eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung auf Sekundarstufe II im Bereich der Gesundheits- oder Krankenpflege (Healthcare Assistants, HCA) absolvieren bzw. absolviert haben. Details dazu finden Sie auf den Seiten der Sektionen

 

LOGIN Mitglied werden