Psychiatriepflege

Damit Sie als freiberufliche Pflegefachperson psychiatrische Pflege abklären und nach Art. 7 KLV zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen können, gilt folgende Voraussetzung:

Psychiatriepflege, Bedarfsabklärung für psychiatrische Pflege
Gemäss Art. 7 Abs. 2bis KLV ist für die Bedarfsabklärung von psychiatrischer Pflege seit dem 1. Juli 2007 psychiatrische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren erforderlich. Die Überprüfung dieser Voraussetzungen obliegt den Versicherungen. Der Einfachheit halber und im Sinne einer freiwilligen Dienstleistung zugunsten der Mitglieder hat der Fachverband Curacasa eine Stelle zur Überprüfung der geforderten Berufspraxis und entsprechenden Qualifikation erschaffen. Das Formular zur Gesuchstellung, die Beurteilungskriterien und die Kosten sind hier abrufbar.

Das Gesetz sieht kein spezifisches Organ zur Prüfung und Anerkennung der praktischen Tätigkeit im psychiatrischen Bereich vor. Daher stellt die von Curacasa angebotene Leistung eine blosse Dienstleistung dar, die freiwillig ist.

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