Qualität

Die Qualität medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen ist von zentraler Bedeutung für den Behandlungserfolg und die Sicherheit der Patienten und Patientinnen. Qualität hat auch einen Einfluss auf die Kosten der Gesundheitsversorgung.

Bisher war die Umsetzung der Qualitätssicherung über die Tarifstrukturverträge und die dazugehörigen Qualitätsvereinbarungen geregelt. Nach einem längeren politischen Prozess wurde in der Sommersession 2019 die vollständige Revision von Art. 58 ff. des Krankenversicherungsgesetzes KVG mit der «Teilrevision des KVG und der KVV zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» beschlossen.

Mit Inkraftsetzung des revidierten Art. 58 ff. KVG wird ein neuer gesetzlicher Rahmen für die Koordination und die systematische Weiterentwicklung der Qualitätsaktivitäten in allen OKP-relevanten Leistungsbereichen des Gesundheitswesens geschaffen. Nebst Tarifstrukturverträgen schliessen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer neu gesamtschweizerisch geltende, nationale Qualitätsverträge ab (Art. 58a Abs. 1). Darin zu regeln sind unter anderem: Qualitätsmessungen, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung, Überprüfung der Einhaltung von Verbesserungsmassnahmen, Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und Verbesserungsmassnahmen sowie Sanktionen bei Vertragsverletzungen (Art. 58a Abs. 2). Nicht geregelt in Art. 58 ff. KVG ist die Finanzierung der Umsetzung der Qualitätsverträge.

Weiter setzt der Bundesrat zur Erreichung seiner Ziele eine eidgenössische Qualitätskommission ein. Darin vertreten sind Kantone, Leistungserbringer, Versicherer und Patientenorgansationen.

Die Rolle des SBK

Der SBK engagiert sich auf fachlicher wie politischer Ebene für die Erhaltung und Verbesserung der Pflegequalität. Der SBK hat einen Sitz in der EQK (Sophie Ley) und ist in verschiedene weitere Gremien und Qualitätsdiskussionen involviert. Neben der Vertretung der freiberuflichen Pflegefachpersonen in Q-Verhandlungen hat der SBK weitere Aufgaben und Projekte.

Die Pflegedokumentation ist ein notwendiger Teil des Pflegeprozesses und ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der Patientensicherheit und der Qualität der Pflege.

Die SBK-Broschüre "Pflege dokumentieren" beschreibt die Pflegedokumentation und klärt über die Berufspflichten sowie den rechtlichen und fachlichen Rahmen auf. Die Qualitätskriterien und die Faktoren, die die Nutzung der Pflegedokumentation beeinflussen, sind ein unerlässlicher Richtwert für Projektleitende und Informatikfachpersonen, die daran interessiert sind, die Qualität der Dokumentation und deren Verwendung zu reflektieren.

Die Broschüre "Pflege dokumentieren" kann im Shop bestellt werden.

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