Berufstitel

Mit der Revision des Schweizerischen Berufsbildungsgesetzes 2002 ging die Reglementierung der Gesundheitsberufe vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK an den Bund über.

Mit dieser Revision ging auch eine Änderung der Berufstitel im Bereich Pflege einher. Die Berufstitel sind gesetzlich geschützt.

In der Pflege arbeiten Berufspersonen mit unterschiedlichen Ausbildungen und Berufstiteln. Weil die Kompetenzen der Berufspersonen sich je nach Ausbildung unterscheiden. Der SBK setzt sich für die korrekte Verwendung der Berufstitel ein.

 

 

Altrechtliche Titel

Berufstitel, die nach altem Recht erworben wurden, sind in die neurechtlichen Titel überführt oder ihnen gleichgestellt worden, um ihren InhaberInnen eine berufliche Entwicklung zu ermöglichen. Prinzipiell gilt: Alle altrechtlich erworbenen Titel der Gesundheits- und Krankenpflege behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit und befähigen die Inhaber/-innen, ihren Beruf im Rahmen ihrer Kompetenzen auszuüben.

 

Dipl. Krankenschwester/Krankenpfleger AKP, KWS, PsyKP, DN II | Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann DN I

 

Anerkennung ausländischer Berufstitel in Pflege

Für die Anerkennung von sämtlichen Pflegediplomen, die von EU- und Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden, ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig.

 

Anerkennung ausländischer Diplome

Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) in Pflege

Seit dem 1. Januar 2015 können Pflegefachpersonen nachträglich den Fachhochschultitel beantragen. Ziel ist, den Pflegefachpersonen mit einem der folgenden altrechtlichen Schweizer Pflegediplomen, ein Studium im Fachhochschulsystem zu ermöglichen (z. B. Master of Science in Nursing):

Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Gesundheits- und Krankenpflege, DN II

Allgemeine Krankenpflege (AKP)

Psychiatrische Krankenpflege (PsyKP)

Kinderkrankenpflege, Wochen- und Säuglingspflege (KWS)

Gemeindekrankenpflege (GKP)

Integrierte Krankenpflege (IKP)

 

Die Rechtsgrundlage des NTE in Pflege

Informationen zum nachträglichen Titelerwerb inkl. Merkblätter

Bedingungen zum NTE

Wenn Sie die notwendigen Bedingungen erfüllen, reichen Sie Ihr Dossier mit dem verlangten Formular und allen nötigen Unterlagen ein.

Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Gesuche, welche die Bedingungen des SBFI nicht erfüllen, keine Chance auf den NTE haben.

Weiter gilt:

  • Die altrechtlichen Titel behalten ihre Gültigkeit, ohne zeitliche Begrenzung.
  • Die oben genannten altrechtlichen Pflegediplome berechtigen zum Führen des Titels dipl. Pflegefachfrau HF/dipl. Pflegefachmann HF, ohne weitere Anforderungen.
  • Es gibt keine Verpflichtung, den FH-Titel zu beantragen.

Ausländische Pflegediplome sind zum NTE leider nicht zugelassen, unabhängig davon ob sie vom SRK anerkannt wurden oder nicht.
Anpassungen bei den Berufstiteln aufgrund von Änderungen des Bildungssystems oder der Reglementierung von Ausbildungen können nur durch den Staat, der diese Titel erteilt hat, vorgenommen werden.

Haltung des SBK zur Verordnung des WBF über den NTE in Pflege

Berufsabschluss für Erwachsene

Wer berufliche Fähigkeiten durch einen anerkannten Abschluss nachweisen kann, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Man findet eher eine Arbeitsstelle oder erhält mehr Lohn, ausserdem erhält man Zugang zu einer höheren Berufsausbildung.
Es gibt vier Wege, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA als Erwachsener zu erlangen:

  • die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung (mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Pflege
  • die Validierung von Bildungsleistungen (mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Pflege)
  • die verkürzte Grundbildung, auch verkürzte Lehre genannt
  • die reguläre Grundbildung/Lehre


Einen Überblick über die verschiedenen Wege finden Sie hier:
Berufsberatung
Biz


Erwachsene, die einen Berufsabschluss erwerben wollen, wenden sich an den zuständigen Kanton.
Hier finden Sie das Eingangsportal Ihres Kantons: Berufsberatung

Dies gilt auch für Inhaber:innen eines altrechtlichen Abschlusses in der Pflege.

 

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