Diabetesberatung

Die Diabetesberatung ist ein Spezialgebiet der Gesundheits- und Krankenpflege, das gemäss Krankenversicherungsgesetz eine vom SBK anerkannte, spezifische Weiterbildung voraussetzt. Die Voraussetzungen für eine selbständige Berufsausübung zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) bedingt diese anerkannte Aus- und Weiterbildung und einen Beitritt zum entsprechenden Tarifvertrag Art. 9c KLV.

Anerkennung der Aus- und Weiterbildung

Informationen zu Aus- und Weiterbildung sowie der Anerkennung durch die SBK-Anerkennungskommission finden Sie hier.


Beitritt zum Tarifvertrag Diabetesberatung

Grundvoraussetzung für einen Beitritt zum Tarifvertrag Diabetesberatung ist eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (BAB) und eine kantonale Zulassung zur Rechnungsstellung zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP). Für den Vertragsbeitritt gilt das Eingangsdatum (Datumstempel) bei der SBK-Geschäftsstelle (Post- oder Emaileingang). Damit Sie auf der Liste für die Krankenversicherungen erscheinen, empfehlen wir Ihnen einen zusätzlichen Beitritt zum Administrativvertrag Art.7 KLV. So ist es Ihnen zusätzlich möglich, Leistungen aus diesem Bereich, wie beispielsweise Wund- oder Fusspflege bei Diabetikern in Rechnung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter Freiberuflich werden.

Senden Sie die nachfolgend aufgeführten Dokumente mit diesem Formular an die SBK-Geschäftsstelle:


Tarifverträge Diabetesberatung Art. 9c KLV

Mit den Tarifverträgen verfolgen die Vertragsparteien den Zweck, die Modalitäten und Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Versichern und den Freiberuflichen zu regeln, zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und dies zum Vorteil beider Seiten. Der Tarifvertrag Diabetesberatung Art. 9c KLV untersteht nicht der Pflegefinanzierung nach KVG und beinhaltet deshalb nebst den Modalitäten und der Rechnungsstellung auch den Tarif.


Verordnung und Rechnungsstellung

Zur Harmonisierung der Rechnungsstellung empfehlen wir Ihnen eine Software, welche die elektronische Rechnungsstellung ermöglicht. Die digitale Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern ist sicher, verlässlich und datenschutzkonform. Weitere Informationen finden Sie im Login Bereich der SDG.

Bis bei allen Softwareanbietern das Formular zur «Verordnung und Anmeldung zur ambulanten Diabetesberatung» integriert ist, stellt der SBK die Verordnung und Anmeldung zur ambulanten Diabetesberatung weiterhin zur Verfügung.

 

Qualität, Qualitätsprogramm

Anbieter von Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) sind gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich zu überprüfen. Der SBK und die SDB haben in der Zusammenarbeitsvereinbarung vereinbart, dass die freiberuflichen Diabetesfachberater:innen das SDG-Qualitätsprogramm erfüllen müssen.

 

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