FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, welche dem SBK im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft immer wieder gestellt werden. Wenn Sie hier nicht fündig werden, dürfen Sie gerne Ihre Frage dem SBK bzw. einem Gliedverband stellen.

Personalien und Adresse

Ich bin umgezogen. Wie melde ich meine neue Adresse?

Um die Zustellung der Krankenpflege und anderer Korrespondenz unterbruchsfrei zu gewährleisten, sind wir auf aktuelle Adressdaten der Mitglieder angewiesen. Sie können dem SBK die Adressänderung mitteilen, indem Sie einen Umzug zeitnah im Mitgliederportal unter Dienstleistungen->Adressmutation selber erfassen oder diesen per E-Mail an Ihre Sektion kommunizieren. 

Ich habe eine neue E-Mail-Adresse. Wie kann ich diese dem SBK melden?

Eine aktuelle E-Mailadresse ist die Voraussetzung, damit der SBK und Ihre Sektion Sie regelmässig über den Verband und ihre Aktionen informieren können. Wenn Sie vom SBK bereits E-Mails erhalten, können Sie eine neue E-Mailadresse selber im Mitgliederportal erfassen. Sie finden das entsprechende Formular unter Dienstleistungen->Adressmutation. Falls Sie dem SBK bisher noch keine E-Mailadresse gemeldet haben, können Sie dies nachholen. In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an Ihre Sektion und bitten sie, Ihre E-Mailadresse in der Mitgliederdatenbank zu erfassen. 

Ich habe einen neuen Arbeitgeber. Soll ich den dem SBK melden?

Im Mitgliederportal können Sie Ihren Arbeitgeber unter Dienstleistungen->Adressmutation eintragen. Damit der SBK und die Sektionen die Arbeitsbedingungen in den einzelnen Institutionen verbessern können, ist es sehr hilfreich, wenn wir wissen, in welchen Unternehmen die Mitglieder arbeiten. Sie unterstützen so die Anstrengungen des SBK, die Mitglieder in den Institutionen zu vernetzen und gemeinsam mit ihnen die Situation in der Pflege und für die Pflegefachpersonen zu verbessern. 

Welche Informationen führt der SBK über mich? Wer hat darauf Zugriff?

Der SBK, seine Sektionen und der Fachverband Curacasa verwalten die Mitgliederdaten mit dem ERP Tocco. Die Daten werden auf den Servern von Tocco in der Schweiz gehalten. Darin werden die Personalien, Adressen und Informationen zur Mitgliedschaft geführt. Teilnahmen an Weiterbildungsveranstaltungen des SBK und seiner Sektionen sowie die Korrespondenz und E-Mails an die und von den Mitgliedern werden darin festgehalten. Der Zugang zu diesen Informationen ist nur den Angestellten des SBK, seiner Sektionen und von Curacasa möglich. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Vorbehalten bleibt die Ausleihe von Adressdaten an Partner des SBK, sofern das Mitglied dem zugestimmt hat. 

Ich wurde von einem Partner des SBK kontaktiert. Wie kann ich die Weitergabe meiner Adresse an Dritte verhindern?

Als Sie dem SBK beigetreten sind, konnten Sie angeben, ob der SBK Ihre Adresse für Werbezwecke an Dritte weitergeben darf. Falls Sie dem zugestimmt haben, ermöglichen Sie Ihrem Berufsverband, Ihre Postadresse, Telefonnummer und E-Mailadresse an ausgewählte Partner zu übergeben. Diese sind darauf berechtigt, Ihnen Werbung zu schicken oder Sie telefonisch zu kontaktieren. Wenn Sie dies nicht (mehr) wünschen, können Sie dies Ihrer Sektion mitteilen. Ihre Adresse wird darauf nicht mehr an Dritte weitergegeben und Sie erhalten nur noch E-Mails und Korrespondenz vom SBK und Ihrer Sektion. 

Ich möchte den elektronischen Newsletter des SBK nicht mehr erhalten. Wie gehe ich vor?

Im Regelfall erhalten alle Mitglieder, welche dem SBK ihre E-Mailadresse gemeldet haben, den einmal pro Monat verschickten Newsletter. In diesem informiert Sie der SBK über aktuelle Entwicklungen in der Pflege und weist Sie auf Angebote des Berufsverbandes hin. Falls Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie im Newsletter in der Fusszeile auf Newsletter abmelden klicken. Danach wird Ihre E-Mailadresse für den Versand von Newslettern gesperrt. Sie werden jedoch weiterhin E-Mails vom Verband erhalten, zum Beispiel Einladungen an Mitgliederversammlungen oder Rechnungen. 

Ich benötige meine Mitgliedernummer. Wo finde ich diese?

Die Mitglieder erhalten seit März 2022 keinen physischen Mitgliederausweis mehr. Im Mitgliederportal finden Sie unter Dienstleistungen->Mitgliederausweis hingegen einen elektronischen Ausweis. Darauf sind nebst Ihren Personalien auch die Personen-Nummer und die Mitgliederkategorie aufgeführt. Die Personen-Nummer wird als Mitgliedernummer verwendet und ist unter anderem für die Registrierung auf e-log erforderlich.  

Ich erinnere mich nicht mehr an das Passwort für das Mitgliederportal. Wie erhalte ich ein neues Passwort?

Alle Mitglieder, welche dem SBK eine E-Mailadresse mitgeteilt haben, können im Mitgliederportal ihre Daten einsehen und einen Teil davon aktualisieren bzw. ergänzen. Das Login für das Mitgliederportal besteht aus der E-Mailadresse und dem vom Mitglied gesetzten Passwort. Wenn Sie sich nicht mehr an das Passwort erinnern oder noch gar keines gesetzt haben, klicken Sie auf der Loginseite auf Passwort vergessen. Im Feld Benutzername geben Sie die E-Mailadresse ein, welche der SBK von Ihnen hat. Nach dem Klick auf die Schaltfläche "Anfordern" erhalten Sie umgehend ein neues Passwort an Ihre E-Mailadresse geschickt. Darin finden Sie das Initialpasswort, welches Sie nach dem erstmaligen Einloggen gleich wieder ändern müssen. Falls Sie kein E-Mail erhalten, kann es im Spam-Ordner gelandet sein. Schauen Sie dort nach. 

Mitgliederkategorien / Mitgliedsbeiträge

Ich arbeite mehr bzw. weniger. Wie kann ich meinen Mitgliedsbeitrag anpassen lassen?

Der Mitgliederbeitrag wird auf der Basis Ihres Beschäftigungsgrades bemessen. Die Beitragskategorien sind hier zu finden. Falls Ihr Arbeitspensum nicht mehr der Beitragskategorie entspricht, bitten wir Sie, die Änderung selber im Mitgliederportal im Bereich Dienstleistungen->Selbstdeklaration vorzunehmen oder per E-Mail Ihrer Sektion mitzuteilen. Änderungen, welche bis Ende Jahr vorgenommen bzw. mitgeteilt werden, werden bei der Rechnungsstellung jeweils im Januar berücksichtigt. 

Ich gehe in Pension. Kann ich Mitglied des SBK bleiben?

Den Verbleib im SBK nach der Pensionierung können wir Ihnen wärmstens empfehlen. Sie profitieren weiterhin von den individuellen Mitgliedervorteilen und erhalten die Krankenpflege. Als Mitglied behalten Sie die Möglichkeit, sich im Berufsverband einzubringen und an den Mitgliederversammlungen der Gliedverbände mit Stimm- und Wahlrecht teilzunehmen. Schliesslich haben Sie Zugang zum Netzwerk und können so weiterhin im Kontakt mit der Pflege stehen. Pensionierte Mitglieder bezahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag von nur CHF 114 pro Jahr. Teilen Sie uns Ihre Pensionierung frühzeitig über das Mitgliederportal oder per E-Mail an Ihre Sektion mit. Damit kann Ihr Mitgliederbeitrag rechtzeitig bei der Rechnungsstellung angepasst werden. 

Ich bin stellenlos. Gibt es einen reduzierten Mitgliedsbeitrag?

Auch wer arbeitslos ist, soll Mitglied des SBK bleiben können und von seinen Angeboten profitieren (Zeitschrift, Weiterbildung, Rechtsberatung usw.). Erwerbslose Mitglieder profitieren daher von einem reduzierten Jahresbeitrag von CHF 67. Um diesen Anspruch geltend zu machen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Bezahlen Sie die volle Rechnung für den Mitgliedsbeitrag, die Sie im Januar erhalten.
  • Schicken Sie anschliessend ein kurzes schriftliches Gesuch um Rückerstattung an die SBK-Geschäftsstelle. Legen Sie eine Bestätigung des RAV bei, dass Sie Arbeitslosenleistungen beziehen. Vergessen Sie nicht, Ihre Kontonummer anzugeben oder legen Sie einen Einzahlungsschein bei.

Der zuviel bezahlte Beitrag wird Ihnen umgehend zurückerstattet.

Ich möchte den Mitgliedsbeitrag in Raten zahlen. Wie gehe ich vor?

Im Regelfall wird der Mitgliedsbeitrag jährlich im Januar mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt. Es ist möglich, den Mitgliedsbeitrag in zwei bzw. vier Raten zu bezahlen. Wenn Sie dies möchten, teilen Sie dies bitte Ihrer Sektion per E-Mail mit. Die Ratenzahlung wird darauf auf der Mitgliedschaft aktiviert und Sie erhalten fortan die Rechnung mit zwei bzw. vier Zahlteilen. Die Fälligkeit der Zahlteile ist auf das Jahr verteilt. Zudem wird ein Zuschlag von CHF 10 für halbjährliche bzw. CHF 20 für vierteljährliche Rechnungsstellung erhoben. 

Ich habe mein Studium beendet. Ab wann bezahle ich den Mitgliedsbeitrag?

Im Studium ist die SBK-Mitgliedschaft kostenlos. In der Beitrittserklärung haben Sie angegeben, in welchem Jahr Sie diplomiert werden. Im Herbst Ihres Diplomjahres erhalten Sie vom SBK einen Brief, mit welchem Sie auf das Ende der Gratismitgliedschaft hingewiesen werden. Wenn Sie nichts unternehmen, werden Sie ab dem Folgejahr in die Mitgliederkategorie 51-100% eingeteilt und bezahlen den entsprechenden Mitgliedsbeitrag. Falls Sie nach dem Studium weniger als 50% arbeiten, können Sie dies Ihrer Sektion melden oder direkt im Mitgliederportal unter Dienstleistungen->Selbstdeklaration eintragen. Sie erhalten dann eine Rechnung für die gewählte Mitgliederkategorie. 

Individuelle Dienstleistungen für Mitglieder

Ich benötige Berufsrechtsschutz. Wie gehe ich vor?

Als Mitglied des SBK erhalten Sie umfassende, kostenlose Beratung in Berufs- und Rechtsfragen sowie Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie Ihre Sektion. Gesuche um Gewährung des Rechtsschutzes sind sogleich nach Eintritt des Rechtsschutzfalles zu stellen.

Ich bin knapp bei Kasse. Wie kann mich der SBK unterstützen?

Sie möchten eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren, können sich diese aber nicht leisten? Sie können eine Weiterbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Arbeiten Sie an einem Forschungsprojekt und sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen? Befinden Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten? Der SBK leistet in genau diesen Situationen finanzielle Hilfe.

Ich möchte von den ausgehandelten Mitgliedervergünstigungen profitieren. Wie gehe ich vor?

Der SBK hat mit mehreren Dienstleistungsunternehmen Sonderkonditionen für seine Mitglieder ausgehandelt. Solange Sie Mitglied des Berufsverbands sind, können Sie von den Vorzugskonditionen profitieren und Geld sparen. Wählen Sie auf der Übersichtsseite die gewünschte Dienstleistung. Dort finden Sie die nötigen Informationen, wie Sie vorzugehen haben, um das Angebot zu nutzen. In den meisten Fällen erfolgt der Vertragsabschluss direkt mit dem Dienstleistungsunternehmen. Als Mitgliedschaftsbestätigung gilt der Mitgliederausweis, den Sie im Mitgliederportal unter Dienstleistungen finden. 

Kündigung

Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Wen muss ich informieren?

Die SBK-Mitgliedschaft kann jeweils per Ende eines Kalenderjahres beendigt werden. Die Kündigung hat spätestens drei Monate zuvor schriftlich zu erfolgen. Senden Sie Ihr unterschriebenes Kündigungsschreiben an Ihre Sektion.

Wenn Sie mit dem SBK unzufrieden sind und deshalb Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, schätzen wir es sehr, wenn Sie Ihre Sektion vor der Kündigung über Ihren Missmut informieren. Je mehr wir solche Rückmeldungen erhalten, umso besser können wir darauf eingehen und die Erwartungen der Mitglieder erfüllen. 

Bitte beachten Sie, dass allfällige während der Mitgliedschaft abgeschlossene individuelle Mitgliederdienstleistungen mit der Kündigung der Mitgliedschaft erlöschen. 

Ich habe den Berufsrechtsschutz in Anspruch genommen. Wie lange verpflichte ich mich als Mitglied?

Wenn Sie vom SBK Berufsrechtsschutz erhalten haben, verpflichten Sie sich für eine weitergehende Mitgliedschaft. Treten Sie während bzw. vor Ablauf von zwei Jahren nach Abschluss Ihres Rechtsschutzfalles aus dem SBK aus, so müssen Sie die vom SBK übernommenen Leistungen zurückerstatten.

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