Flexibilisierung bis zum geht nicht mehr
Pikettdienste
Der SBK wehrt sich (gemeinsam mit dem vpod und dem Verband der Assistenz- und Oberärzte VSAO) seit Jahren gegen die Aufweichung der Pikettdienstregelung. Der Pikettdienst mit kurzer Einsatzbereitschaft (unter 30 Minuten), der von zuhause aus geleistet wird, hat mit der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz endlich eine verbindliche Regelung erhalten. Diese lässt aus Sicht des SBK allerdings viel zu wünschen übrig, indem die mit dem SECO ausgehandelte Zeitkompensation von 20% vom Bundesrat schliesslich auf 10% herabgesetzt wurde.
Arbeit auf Abruf
Der SBK verfolgt ebenfalls wachsam die schleichende Verbreitung weiterer Formen der Arbeit auf Abruf; mit seinen Sektionen kämpft er gegen jede Flexibilisierung der Arbeitszeit, die einseitig zulasten des Personals geht, ohne Rücksicht auf dessen Erholungsbedürfnis und auf dessen familiären und sozialen Verpflichtungen.
Unverbindliche Dienstpläne
Zu einem gewaltigen Motivationskiller entwickelt sich die zunehmende, einseitige Unverbindlichkeit der Dienstplanung: Mitarbeitende werden an geplanten freien Tagen kurzfristig aufgeboten, geplante Einsätze werden kurzfristig abgesagt oder Mitarbeitende frühzeitig nach Hause geschickt – alles meistens ohne jede Kompensation. Wie verheerend sich dies auf die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben auswirkt, braucht nicht weiter ausgeführt werden.
Lesetipp
Wertvolle Hinweise und Denkanstösse liefert trotz der stellenweise abweichenden Regelungen im deutschen Recht der Leitfaden des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe DBfK "Mein Recht auf Frei" (2016)


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