Gleichstellung und Lohngleichheitsklagen
Als sog. weiblich identifizierter Beruf wird die Gesundheits- und Krankenpflege punkto Arbeitsbedingungen in mannigfacher Hinsicht diskriminiert.
Dazu gehören:
- Mangelnde Vereinbarkeit von Berufs- und Privat-/Familienleben resp. Mutterschaft, auch durch eine zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeiten
- Missachtung von Schutzvorschriften für schwangere Arbeitnehmerinnen
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Lohndiskriminierung im Vergleich mit traditionell männlich geprägten Berufen; trotz Gleichstellungsgesetz (GlG)
Der Einsatz des SBK
Der SBK hat in zahlreichen Kantonen Lohngleichheitsprozesse geführt. Auf diesem Weg konnte er insbesondere in den Kantonen Zürich, Genf, Solothurn, Baselland, Zug und St. Gallen ansehnliche Lohnerhöhungen zu erwirken.
Als Verband mit besonders langer Erfahrung mit Lohngleichheitsklagen wird der SBK auch bei der Auswertung der vom GlG vorgesehenen Rechtsmittel beigezogen und trägt damit zu deren Weiterentwicklung und hoffentlich Optimierung bei.
Artikel und Dokumente
- Pierre-André Wagner: „Der Kampf des SBK gegen Lohndiskriminierung: 500 bis 800 Franken mehr - im Monat!“ («Krankenpflege» 9/2018)
- Die Zeitschrift „Krankenpflege“ hat dem Thema Gleichstellung eine ganze Nummer (10/2015) gewidmet.
- Tagungsbericht des Eidg. Gleichstellungsbüros zu „Verbandsklagen in Gleichstellungsprozessen“ (2013)
- Judith Wissmann Lukesch: Erfolg im Kampf gegen Lohndiskriminierung («Krankenpflege» 5/2012)
- Pierre-André Wagner: Mit Volldampf zurück ins 19. Jahrhundert («Krankenpflege» 2/2004)


Aktuell


Schnellzugriff


«Krankenpflege»