Gesamtarbeitsverträge
Der SBK setzt sich vehement dafür ein, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) auch im Gesundheitswesen zur Selbstverständlichkeit werden und unterstützt seine Sektionen bei der Verhandlung von GAV.
Ob Ihr Arbeitgeber einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht, erfahren Sie von Ihrer Sektion.
In GAV können Aspekte aufgenommen werden, die im Gesetz (Arbeitsgesetz, Arbeitsvertragsrecht des OR) ungenügend geregelt sind. Z.B.
- Abgeltung kurzfristiger Dienstplanänderungen
- Prävention von sexueller Belästigung
- Vorgehen nach sexueller Belästigung
- Umgang mit Whistleblowing
Der Verhandlungsaufwand der Verbände für GAV wird über den Solidaritätsbeitrag von allen Arbeitnehmenden finanziert, die davon profitieren. Verbandsmitgliedern wird der Solidaritätsbeitrag zurückerstattet.


Aktuell


Schnellzugriff


«Krankenpflege»