Politik
Die Pflege in der Bundesverfassung

Der neue Artikel 117b "Pflege" der Bundesverfassung ist seit dem 28. November 2021 in Kraft.
Er verpflichtet Bund und Kantone, die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu fördern. Sie müssen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Nun gilt es den klaren Auftrag der Stimmbevölkerung umzusetzen.
Am 28. November 2021 nahmen 61 Prozent der Stimmenden und alle Kantone mit Ausnahme von Appenzell Innerhoden die Pflegeinitiative an.
Der SBK informiert laufend über den Stand der Umsetzung der Pflegeinitiative: Im SBK-Newsletter, auf www.pflegeinitiative.ch und in der Fachzeitschrift Krankenpflege und unten auf dieser Webseite.
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