Aktuell
Die Fachhochschulen Gesundheit der Romandie sprechen sich in einem Positionspapier für die Beibehaltung der FH-Studiengänge als einzigem Weg zum Pflegediplom in der Westschweiz aus.
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Der SBK hat am 21. Januar in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass er unter Protest aus dem Massnahmenplan des Bundesrats zur Pflegeinitiative austritt. Am 24. Januar fand die Anhörung des Initiativkomitees vor der SGK-N (...)
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«Krankenpflege»
Stipendien und Darlehen
Der SBK gewährt seinen Mitgliedern Studienbeihilfen für Weiterbildungen in Pflege oder Weiterbildungen mit Bezug zur Pflege in der Schweiz oder im Ausland, sofern eine vergleichbare Weiterbildung in der Schweiz nicht angeboten wird. Die Beihilfen werden in Form von nicht rückzahlbaren Stipendien oder von zinslosen Darlehen ausgerichtet. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen zum Reglement.
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens seit 12 Monaten SBK-Mitglied sein.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Anita Boschung, Abteilung Bildung
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Reglement über den Fonds für die berufliche Weiterbildung
Ausführungsbestimmungen
Gesuchsformular für Einzelpersonen
Budget-Formular für Einzelpersonen
Gesuchformular für verheiratete oder alleinerziehende Personen
Budget-Formular für verheiratete oder alleinerziehende Personen
Die Gesuche müssen jeweils spätestens 3 Wochen vor der nächsten Zentralvorstandssitzung eingereicht werden.
Auch die Moriz und Elsa von Kuffner-Stiftung in Zürich gewährt Stipendien, um geeigneten Personen die Absolvierung einer Ausbildung in einem Krankenpflegeberuf zu ermöglichen.
Sitzungsdaten Zentralvorstand 2019
18. Januar 2019
21. Februar 2019
5. April 2019
9. Mai 2019
5. Juni 2019
14. August 2019
17. Oktober 2019
21. November 2019