Berufsrechtsschutz

Der SBK unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit, sofern Sie nicht privat rechtsschutzversichert sind. Der SBK übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten sowie die Kosten von Gutachten.

Gesuche um Gewährung des Rechtsschutzes sind über Ihre Sektion und sogleich nach Eintritt des Rechtsschutzfalles zu stellen.

Auskunft über weitere Einzelheiten und Modalitäten des Rechtsschutzes erteilt die Rechtsberatung Ihrer Sektion oder Pierre-André Wagner, Leiter des Rechtsdienstes des SBK.

 

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