Mit der Änderung der Verordnung des EDI vom 02.07.2019 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, entstehen verschiedene Veränderungen in der Praxis der freiberuflichen Pflege. Eine weitere Hürde in der Freiberuflichkeit und der ambulanten Leistungserbringung!
Zwei wesentliche Änderungen werden durch diese Verordnung ab 01.01.2020 auf uns zukommen.
1. Die praktischen Abläufe und Prozesse zu den Bedarfsermittlungen und den ärztlichen Verordnungen / Aufträgen müssen angepasst werden.
SBK Schweiz hat mit den Verbänden SVS und ASPS Kontakt aufgenommen und kümmert sich um die Koordination der Umsetzung. Die Neuerungen müssen in die Administrativvertragsverhandlungen mit den Versicherern eingebaut werden und praxistauglich sein. Curacasa ist in den Prozess eingebunden.
2. Die OKP Beiträge werden um 3.6% gekürzt, welches auch eine Reduktion der Patientenbeteiligung mit sich bringt.
Der SBK Schweiz hat deshalb beschlossen, die GDK mit den Verbänden SVS und ASPS anzuschreiben damit eine einheitliche Lösung angestrebt wird. Weiter hat der SBK Schweiz zusammen mit dem ASPS die kantonalen Gesundheitsämter angeschrieben mit dem Aufruf, sich mit den Sektionen bezüglich Verhandlungen zur Restfinanzierung in Verbindung zu setzen. Die Sektionen erhalten Unterstützung falls sie dies für ihre Gespräche wünschen.
3. Die MiGeL-Thematik soll in Kantonen, bei welchen zur Zeit immer noch keine oder ungenügende Lösung gefunden wurde, erneut angesprochen werden