Diabetesberatung

Die Diabetesberatung ist ein Spezialgebiet der Gesundheits- und Krankenpflege, das gemäss Krankenversicherungsgesetz eine vom SBK anerkannte spezifische Weiterbildung voraussetzt.

Anerkannte Weiterbildungen

  • Die Hochschule für Gesundheit Freiburg (HEdS-FR), Route des Arsenaux 16a, 1700 Freiburg bietet die vorbereitenden Module zur HFP Fachexpert:in in Diabetesfachberatung an
  • Das Westschweizer Bildungszentrum Espace Compétences in Cully b. Lausanne, Route Grandvaux 14, 1096 Cully, bietet die vorbereitenden Module zur HFP Fachexpert:in Diabetesfachberatung an
  • Andere Weiterbildungen in Diabetesberatung können ebenso berücksichtig werden. Dabei wird die Gleichwertigkeit durch die Anerkennungskommission Diabetesberatung geprüft

 

Gleichwertigkeit der Weiterbildung

Die Weiterbildung "Diabetesberaterin DDG / Diabetesberater DDG der Deutschen Diabetes Gesellschaft" wird NICHT grundsätzlich von der Diabeteskommission als gleichwertig zur HöFa 1 in Diabetesberatung oder der HFP Diabetesfachberatung anerkennt. In jedem Fall muss ein Gesuch an die Anerkennungskommission gestellt werden. Diese prüft jedes Anerkennungsgesuch individuell und legt fest, welche Weiterbildungsleistungen – neben der Weiterbildung des DDG – noch erbracht werden müssen, um die Anerkennung zu erhalten.

Anerkennung für angestellte Diabetesberater:innen

Auch Diabetesberater:innen, die in einer Beratungsstelle von diabetesschweiz tätig sind, sowie Teamverantwortliche einer ambulanten Diabetesberatung in einer Klinik oder einem Spital, müssen ihre Weiterbildung zwingend durch die Anerkennungskommission Diabetesberatung anerkennen lassen. Ebenfalls empfiehlt der SBK Diabetesberater:innen ohne Teamverantwortung ihre Weiterbildung anerkennen lassen.

Mitglieder der Anerkennungskommission Diabetesberatung

Vorgehen

  • Bei der Anerkennungskommission ein Gesuch um Anerkennung als Diabetesfachberater:in nach KVG einreichen
  • Als Diabetesberater:in im ambulanten Bereich eines Spitals eine K-Nummer gemäss Tarifvertrag zwischen H+ und Krankenversicherern durch den Arbeitgeber beantragen lassen
  • Für die Tätigkeit bei diabetesschweiz eine Nummer gemäss Tarifvertrag zwischen diabetesschweiz und Krankenversicherern vom Arbeitgeber beantragen lassen



 

Gesuche

Die Anerkennungskommission Diabetes trifft sich zwei Mal pro Jahr für die Prüfung der eingegangenen Gesuche. Das Gesuch muss spätestens 3 Wochen vorher vollständig im Sekretariat Bildung eingehen und die Bearbeitungsgebühr muss vor Eingang des Gesuches auf folgendes Konto einbezahlt sein. Sitzungstermine 2024:

  • 17. Juni 2024
  •   4. November 2024

PC-Konto des SBK
30-1480-9
IBAN: CH88 0900 0000 3000 1480 9

Im Falle einer Ablehnung der Anerkennung als Diabetesfachperson werden die Gebühren nicht zurückerstattet.

Kosten

Die Prüfung des Gesuchs ist kostenpflichtig und deckt den Aufwand der SBK Geschäftsstelle und der Anerkennungskommission Diabetes ab.

Für SBK-Mitglieder

mit HöFa 1 Ausweis oder HFP Diplom: CHF 300.00
Gleichwertigkeitsprüfung einer anderen Ausbildung in Diabetesfachberatung: CHF 600.00

Für Nichtmitglieder

mit HöFa 1 Ausweis oder HFP Diplom: CHF 500.00
Gleichwertigkeitsprüfung einer anderen Ausbildung in Diabetesfachberatung: CHF 800.00

Koordinaten

Ihr Gesuch richten Sie bitte vollständig, bevorzugt elektronisch, an bildung@sbk-asi.ch oder per Post an:
Anerkennungskommission Diabetesberatung, SBK Geschäftsstelle, Abteilung Bildung, Choisystrasse 1, 3001 Bern

Unter der oben erwähnten Mailadresse erhalten Sie weitere Informationen bezüglich der Diabetesfachanerkennung.

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