Reglementierung SBK
Die folgenden Weiterbildungen werden vom SBK reglementiert und überwacht:
Die Spezialisierungen Anästhesie- und Intensivpflege werden seit 2009 durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) reglementiert. Die Berufsbezeichnungen gemäss dem neuen Rahmenlehrplan lauten:
"Dipl. Expertin / dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF"
"Dipl. Expertin / dipl. Experte Intensivpflege NDS HF"
Inhaber/innen eines SBK-Fähigkeitsausweises sind gemäss Punkt. 7.1 des Rahmenlehrplans NDS HF AIN berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.
Auch behalten die bisherigen SBK-Fähigkeitsausweise ihre volle Gültigkeit; es werden keine neuen Ausweise ausgestellt.
Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur Titelführung (inkl. Titelerwerb durch Pflegefachleute mit ausländischem AIN-Abschluss) wenden Sie sich bitte an die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit) in Bern
Tel. 031 380 88 88, info(at)odasante.ch; www.odasante.ch
Duplikate
Für verloren gegangene oder nicht wieder auffindbare Fähigkeitsausweise kann eine von der Präsidentin unterschriebene Kopie angefordert werden.
Bearbeitungsgebühren
Für SBK-Mitglieder: CHF 100.–
Für Nichtmitglieder: CHF 150.–
Duplikate von von BIZ-Fähigkeitsausweisen
Die Suche nach BIZ-Fähigkeitsausweisen im externen Archiv ist mit erheblichem Aufwand verbunden.
Für BIZ-Nachweise, die nicht in der elektronischen Ablage gefunden, sondern im externen Archiv gesucht werden müssen, gelten folgende Bearbeitungsgebühren:
für SBK-Mitglieder: CHF 200.–
für Nichtmitglieder: CHF 300.–
Wichtig: Es gibt keine Garantie, dass der Fähigkeitsnachweis noch auffindbar ist. Die Gebühr wird auf jeden Fall in Rechnung gestellt.