Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. August 2019. Der SBK wird bis Ende Juni eine Mustervernehmlassung erarbeiten und seinen Partnern zur Verfügung stellen.
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Medienmitteilung SGK-N vom 20. Mai 2019
Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. August 2019. Der SBK wird bis Ende Juni eine Mustervernehmlassung erarbeiten und seinen Partnern zur Verfügung stellen.
Medienmitteilung SGK-N vom 20. Mai 2019
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