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Infos
Medikamente richten
Wieder Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Gute Neuigkeiten aus dem BAG kurz vor Weihnachten: Der abtretende EDI-Chef Didier Burkhalter hat Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV so
präzisiert, dass das Richten von Medikamenten "im Rahmen des
Medikations-Managements eindeutig enthalten ist" und damit zu den Leistungen der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gehört. Auch bezüglich
Palliative Care (und anderen komplexen Pflegesituationen) wurde Klarheit
geschaffen: "Massnahmen zur Koordination und vorkehrende Massnahmen im Hinblick
auf Komplikationen" sind nun Leistungen der OPK.
Der SBK hat diese Korrekturen, für die er sich mit Vehemenz eingesetzt hatte,
mit grosser Erleichterung zur Kenntnis genommen.
> Schreiben des EDI und Änderung der
KLV vom 5. Dezember 2011
(21.12.2011)

SBK gegen Schaffung einer Höheren Fachschule für Pflege in St. Imier
Der Kanton Bern hat beschlossen, in St. Imier im Berner
Jura eine Höhere Fachschule (HF) für die Pflegeausbildung zu schaffen. Der SBK
wehrt sich in einer Medienmitteilung dagegen, da dies einen massiven Eingriff in
das Bildungssystem der Westschweiz darstellt. Denn in der französischsprachigen
Schweiz wird die Pflegeausbildung ausschliesslich auf Fachhochschul-Niveau (FH)
angeboten. Dieses System hat sich bewährt und würde mit der Einrichtung der
ersten HF Pflege in der Romandie untergraben.
Medienmitteilung
(27.10.2011)

SVBG verlässt die OdAsanté
Stellungnahme des SBK
Der Schweizerische Verbands der Berufsorganisationen im
Gesundheitswesen SVBG wird per Ende 2012 aus der OdASanté
auszutreten.
Der SBK unterstützt diese Strategie, denn dem SVBG gelingt es schon seit längerer Zeit
nicht mehr, die bildungspolitischen
Anliegen der Mitgliederverbände innerhalb der OdASanté befriedigend
wahrzunehmen. Das Seilziehen um die Übernahme der Trägerschaften von höheren
Fachprüfungen macht deutlich, dass es in erster Linie eine Positionierung der
OdASante als Branchenorganisation geht und nicht um die Einbindung der
Fachkompetenz der Berufsorganisationen. Als dritter wesentlicher Faktor muss auf die ungenügende Vertretung der
Berufe auf Fachhochschulstufe durch die OdASanté hingewiesen werden.
Der SVBG-Vorstand hat die Möglichkeit einer direkten Zusammenarbeit mit dem BBT
bereits geklärt. Er ist nun dabei, Strukturen innerhalb des SVBG zu
schaffen, um die Anliegen der im SVBG organisierten Berufsverbände
gegenüber dem BBT und der Fachhochschulen vertreten zu können. Der SBK wird sich gegenüber dem BBT
für die Übernahme von Trägerschaften der höheren Fachprüfungen einsetzen.
Dieser Austritt auf nationaler Ebene hat keinen direkten Einfluss auf das
Engagement der SBK-Sektionen in den kantonalen OdAs. Die SBK-Geschäftsstelle
empfiehlt,
sich überall dort zu engagieren und in der OdA zu verbleiben, wo die Anliegen des SBK auch wirkungsvoll eingebracht
werden können.
Für Fragen steht Elsbeth Wandeler, Geschäftsführerin des SBK, zur Verfügung.
elsbeth.wandeler@sbk-asi.ch
(26.10.2011)

Bahrain
SBK protestiert gegen Verfolgung von Pflegefachleuten
In Bahrain soll 20 Pflegefachleuten und anderen Gesundheitsfachpersonen der Prozess gemacht werden, weil sie
während der sozialen Unruhen Verletzte gepflegt hatten. Der SBK hat in einem
Schreiben den König aufgefordert, sämtliche Vorwürfe gegen die Frauen und Männer
fallen zu lassen. Sie waren bereits von einem Militärgericht in einem
Schnellverfahren zu bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil
wurde zwar in der Zwischenzeit wieder aufgehoben, doch droht ein neuer Prozess.
Der SBK macht in seinem Schreiben an Scheich Al Khalifa deutlich, dass
Pflegefachleute gemäss ihrer Berufsethik, wie sie im ICN Code of Ethics for
Nurses festgeschrieben ist, dazu verpflichtet sind, jede Person zu pflegen, die
es nötig hat – ungeachtet ihres sozialen, kulturellen oder politischen
Hintergrunds und ungeachtet der Umstände weshalb die Person Hilfe braucht. Für
den SBK ist es absolut unzulässig, dass Gesundheitspersonal juristisch verfolgt
wird, nur weil es seine Pflicht getan hat. Es besteht der dringende Verdacht,
dass die Anklagen politisch motiviert sind.
Einige der verhafteten Pflegefachleute sprachen zudem davon, dass sie im
Gefängnis gefoltert wurden. Der SBK verlangt, dass diese Vorgänge untersucht
werden und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, falls sich
der Verdacht bestätigt.
Um dem Anliegen zusätzlichen Nachdruck zu verleihen, hat der SBK
Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, Jakob Kellenberger vom IKRK sowie Markus
Mader vom SRK darum gebeten, die Forderung zu unterstützen und ihrerseits aktiv
zu werden (resp. zu bleiben), damit die 20 bahrainischen Pflegefachleute wieder
an ihre Arbeit zurückkehren können.
Der
Brief an Scheich Al Khalifa kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen finden sich unter
http://www.icn.ch/fr/news/bahrain-health-workers/
(21. 10. 2011)

Auflösung der IGIP
Die Intensivpflege geht neue Wege
Die Schweizerische Interessengemeinschaft Intensivpflege (IGIP) hat an ihrer
Hauptversammlung vom 9. September 2011 den Zusammenschluss mit der ärztlichen
Fachgesellschaft für Intensivmedizin (SGI) beschlossen. Damit ist die
Interessengemeinschaft des SBK faktisch aufgelöst.
Der Entscheid sei nicht als Absage an den SBK zu verstehen, sondern soll die
Intensivmedizin in der Schweiz als Ganzes stärken, sagte Paola Massarotto,
Präsidentin der IGIP. Sie ruft die Mitglieder der IGIP auf, im SBK zu bleiben
und so weiterhin zur Stärkung des Pflegeberufs beizutragen.
Der SBK bedauert die Auflösung des Fachverbands sehr.
Sie bedeutet aber nicht, dass
sich der Berufsverband nun nicht mehr für die Intensivpflege einsetzen wird.
Mitglieder, welche sich im SBK speziell für die Intensivpflege engagieren
möchten, sind aufgerufen, sich bei der Geschäftsstelle zu melden.
(14.10.2011)

Projekt SwissDRG und Pflege
Antrag zur Ergänzung der SwissDRG-Kodierung eingereicht
Der SBK und die Schweizerische Vereinigung der PflegedienstleiterInnen SVPL
haben im gemeinsamen Projekt „SwissDRG und Pflege“ ein zusätzliches Kapitel für
die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) mit Kriterien für erhöhten
Pflegeaufwand entwickelt. Gestützt auf einen
Expertenbericht des Zentrums für Klinische Pflegewissenschaft am
Universitätsspital Zürich schlagen die beiden Verbände CHOP-Kodes zu folgenden
Bereichen vor:
• Mentale Beeinträchtigung
• Emotionale Beeinträchtigung
• Beeinträchtigung der Mobilität
• Beeinträchtigung der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
• Probleme mit dem Aufrechterhalten eines angemessenen Body Mass Index (BMI)
• Beeinträchtigung der Defäkationsfunktion
• Beeinträchtigung der interpersonellen Interaktion
• Kommunikationshindernisse
• Beeinträchtigung beim Lernen und bei der Wissensanwendung
Der Antrag wurde über den Spitalverband H+ eingereicht, da der SBK nicht
antragsberechtigt ist. Das Bundesamt für Statistik wird nun prüfen, ob das neue
Kapitel wie vorgeschlagen in die nächste CHOP-Version aufgenommen wird.
(6.10.2011)

Nein zur Volksinitiative
„Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“
Unfair gegenüber sozial schwachen Frauen
Der SBK lehnt die im Juli 2011 eingereichte Volksinitiative
„Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ab. Die Initianten – ein
überparteiliches Komitee – möchten die Kosten für eine Abtreibung aus dem
Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung streichen. Für den SBK
würde damit der Grundsatz einer fairen Finanzierung des Gesundheitswesens
untergraben.
- Insbesondere sozial und finanziell schwächer gestellte Frauen könnten
sich einen Schwangerschaftsabbruch nicht mehr leisten. Diese Frauen würden
in den Graumarkt getrieben und durch unseriöse Billigangebote ihre
Gesundheit gefährden.
- Der SBK ist zusammen mit dem Schweizerischen Hebammenverband der
Meinung, dass nicht die Finanzierung, sondern die Entscheidung für oder
gegen den Schwangerschaftsabbruch Privatsache ist. Diesen Entscheid muss die
betroffene Frau, bzw. das betroffene Paar fällen.
- Voraussetzung für die freie Entscheidung der betroffenen Frauen und
Paare ist eine gute Beratung sowie eine qualitativ hochstehende pflegerische
und medizinische Betreuung und Behandlung.
- Schwangerschaftsabbrüche machen nur rund ein Promille der
Gesundheitskosten aus. Das Argument der Initianten, mit ihrem Vorstoss
die Kosten zu senken, ist vorgeschoben.
Der SBK setzt sich für eine solidarische obligatorische Grundversicherung
ein, die von allen mitgetragen wird. Er wehrt sich entschieden gegen die mit der
Volksinitiative angestrebte Bevormundung der betroffenen Frauen und Paare.
(5.10.2011)

Verbot der
Genitalverstümmelung
Wegweisender Schritt für die Gesundheit der Frauen
Der SBK nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die
eidgenössischen Räte das Verbot der Genitalverstümmelung verschärft haben. Damit
wird eine Forderung umgesetzt, die auf eine parlamentarische Initiative von
Maria Roth-Bernasconi, SP-Nationalrätin und SBK-Mitglied, aus dem Jahr 2005
zurückgeht.
>
Medienmitteilung
(30.9.2011)

Lohngleichheitsklage dipl. Pflegefachpersonen und Hebammen Kanton St. Gallen
Kanton und Klägerinnen einigen sich auf Vergleich
Der langjährige
Rechtsstreit über die Besoldung von 2 500 Pflegefachpersonen und Hebammen im Kanton
St. Gallen wurde am 16. August 2011 mit einem Vergleich beendet. Dieser sieht
rückwirkende Entschädigungen und eine schrittweise Anpassung der
Besoldungseinstufungen in den Jahren 2011 und 2012 vor. Der SBK, der sich in
diesem Lohnstreit stark engagiert hat, ist sehr erleichtert über den
getroffenen Vergleich. Er geht davon aus, dass der Kantonsrat die
notwendigen Mittel sprechen wird.
Für die
acht Einzelklägerinnen werden die Besoldungen rückwirkend vollständig korrigiert. Die
übrigen Angehörigen der klagenden Berufsgruppen (sog. Feststellungskläger)
erhalten eine anteilmässige rückwirkende Pauschalabgeltung von total 25 Mio.
Franken für die Jahre 2006
bis 2010. Zudem wird ihr Lohn um eine Klasse und eine Stufe angehoben. Unter
Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Kantonsrat erfolgt die Anhebung um
eine Besoldungsklasse rückwirkend auf den 1. Januar 2011, die Anhebung der
Besoldung um eine Stufe ab 2012.
>
Stellungnahme des SBK
St.Gallen/Thurgau/Appenzell
(17.8.2011)

Koordination
der Palliativpflege, Medikamente richten
Stellungnahme zu zwei Ergänzungen
der KLV
Der SBK hat zu zwei Ergänzungen der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV)
Stellung genommen. Einerseits geht es darum, die Koordination der Palliativpflege explizit zu
verankern. Der SBK unterstützt den Entwurf grundsätzlich, beantragt jedoch noch
einige klärende Anpassungen im Verordnungstext.
Auch den zweiten
Ergänzungsvorschlag unterstützt der SBK vehement. Nachdem das Bundesgericht
festgehalten hat, dass das Richten von Medikamenten in gewissen Situationen
nicht als Leistung nach Artikel 7 KLV zu werten ist, sind einige
Krankenversicherer dazu übergangen, dies generell nicht mehr als notwendigen
Bestandteil der Medikamentenverabreichung anzuerkennen und systematisch von den
Abrechnungen zu streichen. Dem soll nun ein Riegel geschoben werden, indem diese
Tätigkeit ebenfalls explizit im Verordnungsartikel aufgeführt wird.
Stellungnahme
(18.7.2011)

Öffentliche
Krankenkasse
SBK unterstützt Initiative
Der SBK hat beschlossen, sich ein
weiteres Mal für eine Einheitskasse zu engagieren. Die aktuelle Vorlage unterscheidet sich von
den vorgängigen insofern, als sie sich auf die strukturelle
Ebene beschränkt und finanzielle Aspekte wie Kopfprämien ausklammert.
Ausschlaggebend für den SBK, die Initiative zu unterstützen, sind jedoch die
Umstrukturierungen bei santésuisse, dem Branchenverband der Schweizerischen
Krankenversicherer. Dessen Entscheid, die Vertragsverhandlungen an tarifsuisse
AG auszulagern, hat die Voraussetzungen für erfolgreiche, effiziente und
effektive Verhandlungen für die freiberufliche Pflege weiter verschärft. Es
bedeutet nämlich, dass die von tarifsuisse ausgehandelten Verträge von den
einzelnen Versicherungen als Leistung eingekauft werden müssen. Geschieht dies
nicht, muss mit allen diesen Versicherungen einzeln verhandelt werden. Diese
unsinnige Entwicklung unter der marktwirtschaftlichen Flagge zeigt die
Absurdität des Mehrkassensystems mehr als deutlich.
Ein weiteres Argument für eine Einheitskasse ist die Tatsache, dass damit die
Einführung von flächendeckenden integrierten Versorgungsmodellen nicht mehr an
den Eigeninteressen der Krankenversicherer scheitern würde und somit der Zugang
für alle Bewohner und Bewohnerinnen sichergestellt werden könnte.
Der SBK empfiehlt seinen Mitgliedern die Initiative zu unterschreiben:
www.oeffentliche-krankenkasse.ch
(28.8.2011)

Hausarztinitiative
SBK unterstützt bundesrätlichen Gegenentwurf
In seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2011 hat sich der SBK für den
bundesrätlichen Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin"
ausgesprochen.
Er begrüsst insbesondere, dass der im Gegensatz zur Hausarztinitiative offener
formulierte Gegenvorschlag die Entwicklung neuer, zukunftsgerichteter Versorgungsansätzen ermöglicht und eine für alle
zugängliche Gesundheitsversorgung von hoher Qualität auf Verfassungsstufe
festschreiben möchte. Eine solche Grundversorgung, betonte der SBK, könne aber nur gewährleistet
werden, wenn alle beteiligten Berufsgruppen systematisch, zielgerichtet und
partnerschaftlich zusammenarbeiten und für diese Aufgaben adäquat aus- und
weitergebildet werden.
Stellungnahme
(5.7.2011)

Forderung an WHO
Pflegende auf Entscheidungsebene
Am diesjährigen ICN-Kongress in Malta haben die nationalen Berufsverbände die
mangelnde Vertretung der Pflege innerhalb der Weltgesundheitsorganisation WHO
angeprangert. In einem offenen Brief an Generaldirektorin Margaret Chan haben
sie
die WHO aufgefordert, alles vorzukehren, um die
Pflege zu stärken und ihr auf allen Stufen der Organisation
Entscheidungsbefugnisse zu garantieren.
Der SBK hat dieser Forderung in einem Schreiben an Dr. Gaudenz Silberschmidt,
Leiter der Abteilung Internationales beim BAG und Vertreter der die Schweiz im Exekutivrat
der WHO, nochmals Nachdruck verliehen.
Schreiben an BAG
(12.7.2011)

SBK-Delegiertenversammlung, 16. Juni 2011 in Bern
Positionspapier "Perspektive 2020" genehmigt
An der heutigen Delegiertenversammlung hat der SBK das Positionspapier
"Professionelle Pflege Schweiz - Perspektive 2020" verabschiedet. Damit setzt
der Berufsverband auf eine Strategie, mit der die Rolle der professionellen
Pflege neu definiert wird. Das Papier zeigt konkret auf, welche innovativen
Versorgungsmodelle es braucht, damit eine qualitativ hochwertige, solidarische
und bezahlbare Gesundheitsversorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann.
Das Konzept steht in Übereinstimmung mit dem Gegenentwurf des Bundesrates zur
Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin", der vorsieht, dass in Zukunft auch
nicht-ärztliche Gesundheitsfachpersonen einen wichtigen Teil der Grundversorgung
übernehmen. Dies setzt auch voraus, dass entsprechend ausgebildete
Pflegefachpersonen pflegespezifische Leistungen in eigener Verantwortung - ohne
ärztliche Anordnung - erbringen können.
Pressemitteilung
(16.6. 2011)

Delegiertenversammlung
Neuer Zentralvorstand gewählt
Die SBK-Delegiertenversammlung vom 16. Juni hat einen neuen Zentralvorstand
gewählt und das bisherige Präsidium bestätigt. Der Zentralvorstand, der gemäss
den neuen SBK-Statuten nur mehr aus 7 bis 9 Mitgliedern besteht, setzt sich nun
aus den folgenden Personen zusammen:
Pierre Théraulaz, Lausanne (SBK-Präsident)
Barbara Gassmann, Bern (SBK-Vizepräsidentin)
Brigitte Kampel, Chavornay VD;
Mirjam Elisabeth Trentini-Stolz, Stäfa ZH;
Pia Donati, Tägerwilen TG;
Gabriela Bischofberger, Kreuzlingen TG;
Franz Elmer, Pfäfers SG;
Corinne Borloz, Lausanne;
Manuela Kocher Hirt, Worben BE;
Die Versammlung verabschiedete sich von den Mitglieder des bisherigen
Zentralvorstands mit Rosen und einer Standing Ovation.
(16.6.2011)

Ergebnisse der internationalen RN4CAST-Studie
Schweiz schneidet gut ab
Die Patientinnen und Patienten sind mit der pflegerischen Betreuung in
schweizerischen
Spitälern sehr zufrieden und Pflegefachpersonen in der Schweiz haben eine hohe
Arbeitszufriedenheit und registrieren eine sehr gute Qualität der
Arbeitsumgebung. Dies sind
erste Ergebnisse einer europäischen Vergleichsstudie RN4CAST, deren Schweizer
Teil das
Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel geleitet hat.
Die Studie zeigt aber auch, dass zwischen den 35 einbezogenen Schweizer
Spitälern sehr grosse Unterschiede bestehen. Diese hohe Variabilität in den gemessenen
Parametern stimme nachdenklich und erfordere seitens der Spitäler mit
vergleichsweise schlechteren Ergebnissen geeignete Interventionen,
schlussfolgert das Institut für Pflegewissenschaft in seiner Medienmitteilung.
Die Studie RN4CAST (Nurse forecasting in Europe) wird über ein
EU-Forschungsprogramm finanziert. Beteiligt sind 12 europäische und vier
aussereuropäische Länder.
Der SBK ist neben anderen wichtige
Institutionen und
Vereinigungen als Stakeholder in die Studie einbezogen.
Medienmitteilung des
Instituts für Pflegewissenschaft
(10. Mai 2011)

Erklärung EFNNMA
Zur Stärkung der Pflege und des Hebammenwesens in Europa
Das Europäische Forum der nationalen Pflege- und Hebammenverbände (EFNNMA)
und die Weltgesundheitsorganisation WHO haben an ihrem 14. Jahrestreffen Ende
April 2010 in Sofia eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die nun in
deutscher Übersetzung vorliegt.
Damit die Milleniums-Entwicklungsziele im Gesundheitsbereich erreicht werden
können, sind die Regierungen unter anderem aufgefordert,
Pflegefachpersonen und Hebammen als elementare Ressource für die Gesundheit
anzuerkennen, sie in die Entscheide zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme
einzubeziehen und die Pflege- und Hebammenforschung zu unterstützen.
>
EFNNMA-Erklärung deutsch
(2.5.2011)

Einführung der DRG
Gemeinsame Erklärung
Im Hinblick auf die Einführung der DRG ab 2012 wollen die Allianz DRG Personal,
H+ die Spitäler der Schweiz und die Ärztevereinigung FMH am selben Strick
ziehen. In einer gemeinsamen Erklärung, die am 16. März in Bern der Presse
vorgestellt wurde, bekräftigen sie ihren Willen, sich für eine qualitativ gute
Versorgungsleistung, den Erhalt der dafür erforderlichen Personalbstände sowie
die Sicherung der Arbeitsbedingungen einzusetzen.
Die neue Spitalfinanzierung mit DRG-Fallpauschalen wird den Wettbewerb unter den
Spitälern steigern. Dies kann den Kostendruck auf einzelne Spitäler beträchtlich
erhöhen und Arbeitsbedingungen, Qualität und Personaldotation gefährden.
Die Allianz DRG Personal, ein Zusammenschluss von 14 Berufs- und
Personalverbänden im Gesundheitswesen, zu der auch der SBK gehört, setzt sich für den
Schutz des betroffenen Personals ein.
>
Erklärung der Allianz
DRG-Personal, H+, FMH
>
Schreiben an Bundrat D. Burkhalter
>
Referat Pierre Théraulaz, SBK-Präsident
(16.3.2011)

Positionierung
Weiterbildungen in Pflege
Schlussbericht genehmigt
Der Vorstand der OdASanté hat Anfang Dezember den Schlussbericht zum
SBK-Projekt “Positionierung Weiterbildungen Pflege“ zu Handen des BBT
verabschiedet und grünes Licht für ein Folgeprojekt „Eidgenössische Prüfungen
Pflege“ gegeben. Wie im Bericht aufgezeigt, sollen die Kompetenzprofile in zwei
Schwerpunkten, nämlich 'Pflegeexpertise' und 'Pflegeberatung', konkretisiert
werden. Ins Projekt integriert werden ausserdem die beiden Projekte
'Nephrologie' und 'Höhere Fachprüfung Gerontopsychiatrie', ausserdem wird der
Einbezug anderer möglicher Projekte im Bereich Psychiatrie geprüft.
Mit der Genehmigung des Schlussberichtes geht das Projekt nun in die
Verantwortung der OdASanté über. Der SBK wird sein Knowhow in der Steuergruppe,
aber auch über seine Fachverbände in die Fachgruppen einfliessen lassen.
>
Schlussbericht
(17. 12. 2010)

Pikettdienstregelung
Interventionszeit unter 30 Minuten nur in absoluten Notsituationen zulässig
Eine Interventionszeit von unter 30 Minuten für Pikettdienste kann nur bei
'zwingenden Gründen' gefordert werden. Gemäss einem aktuellen Rechtsgutachten
ist dieser Begriff restriktiv zu interpretieren und beinhaltet nur Gründe, die
dem Arbeitgeber keine andere Möglichkeit offen lassen, wie etwa Umwelt- oder
andere Katastrophen. Organisatorische, technische oder gar finanzielle Gründe
gelten ausschliesslich, wenn das Überleben des Betriebes auf dem Spiel steht,
und auch dann nur zeitlich begrenzt.
Die neue Pikettdienstregelung schreibt vor, dass die Zeitspanne zwischen dem
Einsatzaufruf und dem Eintreffen am Arbeitsort grundsätzlich mindestens 30
Minuten betragen muss. Diese Interventionszeit darf ausnahmsweise kürzer
als 30 Minuten sein, falls dafür zwingende Gründe vorliegen. Aus der
Befürchtung, dass diese relativ offene Formulierung von den Arbeitgebern dazu
missbraucht werden könnte, die Ausnahme zur Regel zu machen, haben die
Personalverbände (VSAO, VPOD und SBK) Prof. Dr. Thomas Geiser, Bundesrichter und
Dozent für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, mit einem Rechtsgutachten
zur Frage beauftragt, welche Gründe als „zwingend“ im Sinne dieser Vorschrift
anzuerkennen sind.
>Rechtsgutachten
im Wortlaut (pdf)
>Art. 8a ArGV2
(Pikettdienst)
(27.8.2010)

Freiberufliche Pflege
Neuverhandlung Tarifvertrag
Im Hinblick auf die neue Pflegefinanzierung hat santésuisse den Tarifvertrag
SBK – santésuisse für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen per 1. Januar 2011
gekündigt; er muss nun neu verhandelt werden. Die SBK-Geschäftsstelle hat dazu
eine Verhandlungsdelegation mit Beteiligung freiberuflich tätiger
Pflegefachpersonen eingesetzt.
Die meisten Tarife für die ambulante Pflege werden neu in der
Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV festgelegt und sind nicht mehr Gegenstand
der Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern. Wichtige Verhandlungspunkte werden
die Tarife für die Akut- und Übergangspflege, die Zahlungsmodalitäten und andere
administrative Abläufe sowie die Tarifanwendung in den Kantonen sein, welche die
neue Pflegefinanzierung erst später oder etappiert in der dreijährigen
Übergangsfrist einführen.
(20.8.2010)

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