SBK Aktuell

Dieser Seite informiert Sie über das Neueste aus dem SBK auf nationaler Ebene. Ereignisse und Aktivitäten aus den Kantonen finden Sie auf den Webseiten der SBK-Sektionen.


 
         

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Medikamente richten
Wieder Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Gute Neuigkeiten aus dem BAG kurz vor Weihnachten: Der abtretende EDI-Chef Didier Burkhalter hat Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV so präzisiert, dass das Richten von Medikamenten "im Rahmen des Medikations-Managements eindeutig enthalten ist" und damit zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gehört. Auch bezüglich Palliative Care (und anderen komplexen Pflegesituationen) wurde Klarheit geschaffen: "Massnahmen zur Koordination und vorkehrende Massnahmen im Hinblick auf Komplikationen" sind nun Leistungen der OPK.

Der SBK hat diese Korrekturen, für die er sich mit Vehemenz eingesetzt hatte, mit grosser Erleichterung zur Kenntnis genommen.

> Schreiben des EDI und Änderung der KLV vom 5. Dezember 2011

(21.12.2011)


SBK gegen Schaffung einer Höheren Fachschule für Pflege in St. Imier

Der Kanton Bern hat beschlossen, in St. Imier im Berner Jura eine Höhere Fachschule (HF) für die Pflegeausbildung zu schaffen. Der SBK wehrt sich in einer Medienmitteilung dagegen, da dies einen massiven Eingriff in das Bildungssystem der Westschweiz darstellt. Denn in der französischsprachigen Schweiz wird die Pflegeausbildung ausschliesslich auf Fachhochschul-Niveau (FH) angeboten. Dieses System hat sich bewährt und würde mit  der Einrichtung der ersten HF Pflege in der Romandie untergraben.

Medienmitteilung

(27.10.2011)


SVBG verlässt die OdAsanté
Stellungnahme des SBK

Der Schweizerische Verbands der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen SVBG wird per Ende 2012 aus der OdASanté auszutreten. Der SBK unterstützt diese Strategie, denn dem SVBG gelingt es schon seit längerer Zeit nicht mehr, die bildungspolitischen Anliegen der Mitgliederverbände innerhalb der OdASanté befriedigend wahrzunehmen. Das Seilziehen um die Übernahme der Trägerschaften von höheren Fachprüfungen macht deutlich, dass es in erster Linie eine Positionierung der OdASante als Branchenorganisation geht und nicht um die Einbindung der Fachkompetenz der Berufsorganisationen. Als dritter wesentlicher Faktor muss auf die ungenügende Vertretung der Berufe auf Fachhochschulstufe durch die OdASanté hingewiesen werden.

Der SVBG-Vorstand hat die Möglichkeit einer direkten Zusammenarbeit mit dem BBT bereits geklärt. Er ist nun dabei, Strukturen innerhalb des SVBG zu schaffen, um die Anliegen der im SVBG organisierten Berufsverbände gegenüber dem BBT und der Fachhochschulen vertreten zu können. Der SBK wird sich gegenüber dem BBT für die Übernahme von Trägerschaften der höheren Fachprüfungen einsetzen.
 
Dieser Austritt auf nationaler Ebene hat keinen direkten Einfluss auf das Engagement der SBK-Sektionen in den kantonalen OdAs. Die SBK-Geschäftsstelle empfiehlt, sich überall dort zu engagieren und in der OdA zu verbleiben, wo die Anliegen des SBK auch wirkungsvoll eingebracht werden können.

Für Fragen steht Elsbeth Wandeler, Geschäftsführerin des SBK, zur Verfügung.
elsbeth.wandeler@sbk-asi.ch

(26.10.2011)


Bahrain
SBK protestiert gegen Verfolgung von Pflegefachleuten

In Bahrain soll 20 Pflegefachleuten und anderen Gesundheitsfachpersonen der Prozess gemacht werden, weil sie während der sozialen Unruhen Verletzte gepflegt hatten. Der SBK hat in einem Schreiben den König aufgefordert, sämtliche Vorwürfe gegen die Frauen und Männer fallen zu lassen. Sie waren bereits von einem Militärgericht in einem Schnellverfahren zu bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil wurde zwar in der Zwischenzeit wieder aufgehoben, doch droht ein neuer Prozess.

Der SBK macht in seinem Schreiben an Scheich Al Khalifa deutlich, dass Pflegefachleute gemäss ihrer Berufsethik, wie sie im ICN Code of Ethics for Nurses festgeschrieben ist, dazu verpflichtet sind, jede Person zu pflegen, die es nötig hat – ungeachtet ihres sozialen, kulturellen oder politischen Hintergrunds und ungeachtet der Umstände weshalb die Person Hilfe braucht. Für den SBK ist es absolut unzulässig, dass Gesundheitspersonal juristisch verfolgt wird, nur weil es seine Pflicht getan hat. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Anklagen politisch motiviert sind.

Einige der verhafteten Pflegefachleute sprachen zudem davon, dass sie im Gefängnis gefoltert wurden. Der SBK verlangt, dass diese Vorgänge untersucht werden und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, falls sich der Verdacht bestätigt.

Um dem Anliegen zusätzlichen Nachdruck zu verleihen, hat der SBK Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, Jakob Kellenberger vom IKRK sowie Markus Mader vom SRK darum gebeten, die Forderung zu unterstützen und ihrerseits aktiv zu werden (resp. zu bleiben), damit die 20 bahrainischen Pflegefachleute wieder an ihre Arbeit zurückkehren können.

Der Brief an Scheich Al Khalifa kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen finden sich unter http://www.icn.ch/fr/news/bahrain-health-workers/

(21. 10. 2011)


Auflösung der IGIP
Die Intensivpflege geht neue Wege

Die Schweizerische Interessengemeinschaft Intensivpflege (IGIP) hat an ihrer Hauptversammlung vom 9. September 2011 den Zusammenschluss mit der ärztlichen Fachgesellschaft für Intensivmedizin (SGI) beschlossen. Damit ist die Interessengemeinschaft des SBK faktisch aufgelöst.

Der Entscheid sei nicht als Absage an den SBK zu verstehen, sondern soll die Intensivmedizin in der Schweiz als Ganzes stärken, sagte Paola Massarotto, Präsidentin der IGIP. Sie ruft die Mitglieder der IGIP auf, im SBK zu bleiben und so weiterhin zur Stärkung des Pflegeberufs beizutragen.

Der SBK bedauert die Auflösung des Fachverbands sehr. Sie bedeutet aber nicht, dass sich der Berufsverband nun nicht mehr für die Intensivpflege einsetzen wird. Mitglieder, welche sich im SBK speziell für die Intensivpflege engagieren möchten, sind aufgerufen, sich bei der Geschäftsstelle zu melden.

(14.10.2011)


Projekt SwissDRG und Pflege
Antrag zur Ergänzung der SwissDRG-Kodierung eingereicht

Der SBK und die Schweizerische Vereinigung der PflegedienstleiterInnen SVPL haben im gemeinsamen Projekt „SwissDRG und Pflege“ ein zusätzliches Kapitel für die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) mit Kriterien für erhöhten Pflegeaufwand entwickelt. Gestützt auf einen Expertenbericht des Zentrums für Klinische Pflegewissenschaft am Universitätsspital Zürich schlagen die beiden Verbände CHOP-Kodes zu folgenden Bereichen vor:

• Mentale Beeinträchtigung
• Emotionale Beeinträchtigung
• Beeinträchtigung der Mobilität
• Beeinträchtigung der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
• Probleme mit dem Aufrechterhalten eines angemessenen Body Mass Index (BMI)
• Beeinträchtigung der Defäkationsfunktion
• Beeinträchtigung der interpersonellen Interaktion
• Kommunikationshindernisse
• Beeinträchtigung beim Lernen und bei der Wissensanwendung

Der Antrag wurde über den Spitalverband H+ eingereicht, da der SBK nicht antragsberechtigt ist. Das Bundesamt für Statistik wird nun prüfen, ob das neue Kapitel wie vorgeschlagen in die nächste CHOP-Version aufgenommen wird.

(6.10.2011)


Nein zur Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“
Unfair gegenüber sozial schwachen Frauen

Der SBK lehnt die im Juli 2011 eingereichte Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ab. Die Initianten – ein überparteiliches Komitee – möchten die Kosten für eine Abtreibung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung streichen. Für den SBK würde damit der Grundsatz einer fairen Finanzierung des Gesundheitswesens untergraben.

  • Insbesondere sozial und finanziell schwächer gestellte Frauen könnten sich einen Schwangerschaftsabbruch nicht mehr leisten. Diese Frauen würden in den Graumarkt getrieben und durch unseriöse Billigangebote ihre Gesundheit gefährden.
  • Der SBK ist zusammen mit dem Schweizerischen Hebammenverband der Meinung, dass nicht die Finanzierung, sondern die Entscheidung für oder gegen den Schwangerschaftsabbruch Privatsache ist. Diesen Entscheid muss die betroffene Frau, bzw. das betroffene Paar fällen.
  • Voraussetzung für die freie Entscheidung der betroffenen Frauen und Paare ist eine gute Beratung sowie eine qualitativ hochstehende pflegerische und medizinische Betreuung und Behandlung.
  • Schwangerschaftsabbrüche machen nur rund ein Promille der Gesundheitskosten aus.  Das Argument der Initianten, mit ihrem Vorstoss die Kosten zu senken, ist vorgeschoben.

Der SBK setzt sich für eine solidarische obligatorische Grundversicherung ein, die von allen mitgetragen wird. Er wehrt sich entschieden gegen die mit der Volksinitiative angestrebte Bevormundung der betroffenen Frauen und Paare.

(5.10.2011)


Verbot der Genitalverstümmelung
Wegweisender Schritt für die Gesundheit der Frauen

Der SBK nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die eidgenössischen Räte das Verbot der Genitalverstümmelung verschärft haben. Damit wird eine Forderung umgesetzt, die auf eine parlamentarische Initiative von Maria Roth-Bernasconi, SP-Nationalrätin und SBK-Mitglied, aus dem Jahr 2005 zurückgeht.

> Medienmitteilung

(30.9.2011)


Lohngleichheitsklage dipl. Pflegefachpersonen und Hebammen Kanton St. Gallen
Kanton und Klägerinnen einigen sich auf Vergleich

Der langjährige Rechtsstreit über die Besoldung von 2 500 Pflegefachpersonen und Hebammen im Kanton St. Gallen wurde am 16. August 2011 mit einem Vergleich beendet. Dieser sieht rückwirkende Entschädigungen und eine schrittweise Anpassung der Besoldungseinstufungen in den Jahren 2011 und 2012 vor. Der SBK, der sich in diesem Lohnstreit stark engagiert hat, ist sehr erleichtert über den getroffenen Vergleich. Er geht davon aus, dass der Kantonsrat die notwendigen Mittel sprechen wird.

Für die acht Einzelklägerinnen werden die Besoldungen rückwirkend vollständig korrigiert. Die übrigen Angehörigen der klagenden Berufsgruppen (sog. Feststellungskläger) erhalten eine anteilmässige rückwirkende Pauschalabgeltung von total 25 Mio. Franken für die Jahre 2006 bis 2010. Zudem wird ihr Lohn um eine Klasse und eine Stufe angehoben. Unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Kantonsrat erfolgt  die Anhebung um eine Besoldungsklasse rückwirkend auf den 1. Januar 2011, die Anhebung der Besoldung um eine Stufe ab 2012.

> Stellungnahme des SBK St.Gallen/Thurgau/Appenzell

(17.8.2011)


Koordination der Palliativpflege, Medikamente richten
Stellungnahme zu zwei Ergänzungen der KLV

Der SBK hat zu zwei Ergänzungen der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) Stellung genommen. Einerseits geht es darum, die Koordination der Palliativpflege explizit zu verankern. Der SBK unterstützt den Entwurf grundsätzlich, beantragt jedoch noch einige klärende Anpassungen im Verordnungstext.

Auch den zweiten Ergänzungsvorschlag unterstützt der SBK vehement. Nachdem das Bundesgericht festgehalten hat, dass das Richten von Medikamenten in gewissen Situationen nicht als Leistung nach Artikel 7 KLV zu werten ist, sind einige Krankenversicherer dazu übergangen, dies generell nicht mehr als notwendigen Bestandteil der Medikamentenverabreichung anzuerkennen und systematisch von den Abrechnungen zu streichen. Dem soll nun ein Riegel geschoben werden, indem diese Tätigkeit ebenfalls explizit im Verordnungsartikel aufgeführt wird.

Stellungnahme

(18.7.2011)


Öffentliche Krankenkasse
SBK unterstützt Initiative

Der SBK hat beschlossen, sich ein weiteres Mal für eine Einheitskasse zu engagieren. Die aktuelle Vorlage unterscheidet sich von den vorgängigen insofern, als sie sich auf die strukturelle Ebene beschränkt und finanzielle Aspekte wie Kopfprämien ausklammert.

Ausschlaggebend für den SBK, die Initiative zu unterstützen, sind jedoch die Umstrukturierungen bei santésuisse, dem Branchenverband der Schweizerischen Krankenversicherer. Dessen Entscheid, die Vertragsverhandlungen an tarifsuisse AG auszulagern, hat die Voraussetzungen für erfolgreiche, effiziente und effektive Verhandlungen für die freiberufliche Pflege weiter verschärft. Es bedeutet nämlich, dass die von tarifsuisse ausgehandelten Verträge von den einzelnen Versicherungen als Leistung eingekauft werden müssen. Geschieht dies nicht, muss mit allen diesen Versicherungen einzeln verhandelt werden. Diese unsinnige Entwicklung unter der marktwirtschaftlichen Flagge zeigt die Absurdität des Mehrkassensystems mehr als deutlich.

Ein weiteres Argument für eine Einheitskasse ist die Tatsache, dass damit die Einführung von flächendeckenden integrierten Versorgungsmodellen nicht mehr an den Eigeninteressen der Krankenversicherer scheitern würde und somit der Zugang für alle Bewohner und Bewohnerinnen sichergestellt werden könnte.

Der SBK empfiehlt seinen Mitgliedern die Initiative zu unterschreiben:
www.oeffentliche-krankenkasse.ch

(28.8.2011)


Hausarztinitiative
SBK unterstützt bundesrätlichen Gegenentwurf

In seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2011 hat sich der SBK für den bundesrätlichen Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" ausgesprochen.
Er begrüsst insbesondere, dass der im Gegensatz zur Hausarztinitiative offener formulierte Gegenvorschlag die Entwicklung neuer, zukunftsgerichteter Versorgungsansätzen ermöglicht und eine für alle zugängliche Gesundheitsversorgung von hoher  Qualität auf Verfassungsstufe festschreiben möchte. Eine solche Grundversorgung, betonte der SBK, könne aber nur gewährleistet werden, wenn alle beteiligten Berufsgruppen systematisch, zielgerichtet und partnerschaftlich zusammenarbeiten und für diese Aufgaben adäquat aus- und weitergebildet werden.

Stellungnahme

(5.7.2011)


Forderung an WHO
Pflegende auf Entscheidungsebene

Am diesjährigen ICN-Kongress in Malta haben die nationalen Berufsverbände die mangelnde Vertretung der Pflege innerhalb der Weltgesundheitsorganisation WHO angeprangert. In einem offenen Brief an Generaldirektorin Margaret Chan haben sie die WHO aufgefordert, alles vorzukehren, um die Pflege zu stärken und ihr auf allen Stufen der Organisation Entscheidungsbefugnisse zu garantieren.

Der SBK hat dieser Forderung in einem Schreiben an Dr. Gaudenz Silberschmidt, Leiter der Abteilung Internationales beim BAG und Vertreter der die Schweiz im Exekutivrat der WHO, nochmals Nachdruck verliehen.

Schreiben an BAG

(12.7.2011)


SBK-Delegiertenversammlung, 16. Juni 2011 in Bern
Positionspapier "Perspektive 2020" genehmigt

An der heutigen Delegiertenversammlung hat der SBK das Positionspapier "Professionelle Pflege Schweiz - Perspektive 2020" verabschiedet. Damit setzt der Berufsverband auf eine Strategie, mit der die Rolle der professionellen Pflege neu definiert wird. Das Papier zeigt konkret auf, welche innovativen Versorgungsmodelle es braucht, damit eine qualitativ hochwertige, solidarische und bezahlbare Gesundheitsversorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Das Konzept steht in Übereinstimmung mit dem Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin", der vorsieht, dass in Zukunft auch nicht-ärztliche Gesundheitsfachpersonen einen wichtigen Teil der Grundversorgung übernehmen. Dies setzt auch voraus, dass entsprechend ausgebildete Pflegefachpersonen pflegespezifische Leistungen in eigener Verantwortung - ohne ärztliche Anordnung - erbringen können.

Pressemitteilung

(16.6. 2011)


Delegiertenversammlung
Neuer Zentralvorstand gewählt

Die SBK-Delegiertenversammlung vom 16. Juni hat einen neuen Zentralvorstand gewählt und das bisherige Präsidium bestätigt. Der Zentralvorstand, der gemäss den neuen SBK-Statuten nur mehr aus 7 bis 9 Mitgliedern besteht, setzt sich nun aus den folgenden Personen zusammen:
Pierre Théraulaz, Lausanne (SBK-Präsident)
Barbara Gassmann, Bern (SBK-Vizepräsidentin)
Brigitte Kampel, Chavornay VD;
Mirjam Elisabeth Trentini-Stolz, Stäfa ZH;
Pia Donati, Tägerwilen TG;
Gabriela Bischofberger, Kreuzlingen TG;
Franz Elmer, Pfäfers SG;
Corinne Borloz, Lausanne;
Manuela Kocher Hirt, Worben BE;

Die Versammlung verabschiedete sich von den Mitglieder des bisherigen Zentralvorstands mit Rosen und einer Standing Ovation.

(16.6.2011)


Ergebnisse der internationalen RN4CAST-Studie
Schweiz schneidet gut ab

Die Patientinnen und Patienten sind mit der pflegerischen Betreuung in schweizerischen
Spitälern sehr zufrieden und Pflegefachpersonen in der Schweiz haben eine hohe
Arbeitszufriedenheit und registrieren eine sehr gute Qualität der Arbeitsumgebung. Dies sind
erste Ergebnisse einer europäischen Vergleichsstudie RN4CAST, deren Schweizer Teil das
Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel geleitet hat.

Die Studie zeigt aber auch, dass zwischen den 35 einbezogenen Schweizer Spitälern sehr grosse Unterschiede bestehen. Diese hohe Variabilität in den gemessenen Parametern stimme nachdenklich und erfordere seitens der Spitäler mit vergleichsweise schlechteren Ergebnissen geeignete Interventionen, schlussfolgert das Institut für Pflegewissenschaft in seiner Medienmitteilung.

Die Studie RN4CAST (Nurse forecasting in Europe) wird über ein EU-Forschungsprogramm finanziert. Beteiligt sind 12 europäische und vier aussereuropäische Länder. Der SBK ist neben anderen wichtige Institutionen und Vereinigungen als Stakeholder in die Studie einbezogen.

Medienmitteilung des Instituts für Pflegewissenschaft

(10. Mai 2011)


Erklärung EFNNMA
Zur Stärkung der Pflege und des Hebammenwesens in Europa

Das Europäische Forum der nationalen Pflege- und Hebammenverbände (EFNNMA) und die Weltgesundheitsorganisation WHO haben an ihrem 14. Jahrestreffen Ende April 2010 in Sofia eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die nun in deutscher Übersetzung vorliegt.

Damit die Milleniums-Entwicklungsziele im Gesundheitsbereich erreicht werden können, sind die Regierungen unter anderem aufgefordert, Pflegefachpersonen und Hebammen als elementare Ressource für die Gesundheit anzuerkennen, sie in die Entscheide zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme einzubeziehen und die Pflege- und Hebammenforschung zu unterstützen.

> EFNNMA-Erklärung deutsch

(2.5.2011)


Einführung der DRG
Gemeinsame Erklärung

Im Hinblick auf die Einführung der DRG ab 2012 wollen die Allianz DRG Personal, H+ die Spitäler der Schweiz und die Ärztevereinigung FMH am selben Strick ziehen. In einer gemeinsamen Erklärung, die am 16. März in Bern der Presse vorgestellt wurde, bekräftigen sie ihren Willen, sich für eine qualitativ gute Versorgungsleistung, den Erhalt der dafür erforderlichen Personalbstände sowie die Sicherung der Arbeitsbedingungen einzusetzen.

Die neue Spitalfinanzierung mit DRG-Fallpauschalen wird den Wettbewerb unter den Spitälern steigern. Dies kann den Kostendruck auf einzelne Spitäler beträchtlich erhöhen und Arbeitsbedingungen, Qualität und Personaldotation gefährden.

Die Allianz DRG Personal, ein Zusammenschluss von 14 Berufs- und Personalverbänden im Gesundheitswesen, zu der auch der SBK gehört, setzt sich für den Schutz des betroffenen Personals ein.

> Erklärung der Allianz DRG-Personal, H+, FMH

> Schreiben an Bundrat D. Burkhalter

> Referat Pierre Théraulaz, SBK-Präsident

(16.3.2011)


Positionierung Weiterbildungen in Pflege
Schlussbericht  genehmigt

Der Vorstand der OdASanté hat Anfang Dezember den Schlussbericht zum SBK-Projekt “Positionierung Weiterbildungen Pflege“ zu Handen des BBT verabschiedet und grünes Licht für ein Folgeprojekt „Eidgenössische Prüfungen Pflege“ gegeben. Wie im Bericht aufgezeigt, sollen die Kompetenzprofile in zwei Schwerpunkten, nämlich 'Pflegeexpertise' und 'Pflegeberatung', konkretisiert werden. Ins Projekt integriert werden ausserdem die beiden Projekte 'Nephrologie' und 'Höhere Fachprüfung Gerontopsychiatrie', ausserdem wird der Einbezug anderer möglicher Projekte im Bereich Psychiatrie geprüft.

Mit der Genehmigung des Schlussberichtes geht das Projekt nun in die Verantwortung der OdASanté über. Der SBK wird sein Knowhow in der Steuergruppe, aber auch über seine Fachverbände in die Fachgruppen einfliessen lassen.

> Schlussbericht

(17. 12. 2010)


Pikettdienstregelung
Interventionszeit unter 30 Minuten nur in absoluten Notsituationen zulässig

Eine Interventionszeit von unter 30 Minuten für Pikettdienste kann nur bei 'zwingenden Gründen' gefordert werden. Gemäss einem aktuellen Rechtsgutachten ist dieser Begriff restriktiv zu interpretieren und beinhaltet nur Gründe, die dem Arbeitgeber keine andere Möglichkeit offen lassen, wie etwa Umwelt- oder andere Katastrophen. Organisatorische, technische oder gar finanzielle Gründe gelten ausschliesslich, wenn das Überleben des Betriebes auf dem Spiel steht, und auch dann nur zeitlich begrenzt.

Die neue Pikettdienstregelung schreibt vor, dass die Zeitspanne zwischen dem Einsatzaufruf und dem Eintreffen am Arbeitsort grundsätzlich mindestens 30 Minuten betragen muss. Diese Interventionszeit darf ausnahmsweise kürzer als 30 Minuten sein, falls dafür zwingende Gründe vorliegen. Aus der Befürchtung, dass diese relativ offene Formulierung von den Arbeitgebern dazu missbraucht werden könnte, die Ausnahme zur Regel zu machen, haben die Personalverbände (VSAO, VPOD und SBK) Prof. Dr. Thomas Geiser, Bundesrichter und Dozent für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, mit einem Rechtsgutachten zur Frage beauftragt, welche Gründe als „zwingend“ im Sinne dieser Vorschrift anzuerkennen sind.

>Rechtsgutachten im Wortlaut (pdf)
>Art. 8a ArGV2 (Pikettdienst)

(27.8.2010)


Freiberufliche Pflege
Neuverhandlung Tarifvertrag

Im Hinblick auf die neue Pflegefinanzierung hat santésuisse den Tarifvertrag SBK – santésuisse für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen per 1. Januar 2011 gekündigt; er muss nun neu verhandelt werden. Die SBK-Geschäftsstelle hat dazu eine Verhandlungsdelegation mit Beteiligung freiberuflich tätiger Pflegefachpersonen eingesetzt.

Die meisten Tarife für die ambulante Pflege werden neu in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV festgelegt und sind nicht mehr Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern. Wichtige Verhandlungspunkte werden die Tarife für die Akut- und Übergangspflege, die Zahlungsmodalitäten und andere administrative Abläufe sowie die Tarifanwendung in den Kantonen sein, welche die neue Pflegefinanzierung erst später oder etappiert in der dreijährigen Übergangsfrist einführen.

(20.8.2010)